Der unabhängige Versicherungsmakler

Der Versicherungsmakler, der Bundesgerichtshof hat ihn deshalb als treuhänderischen Sachwalter der Versicherungsnehmer bezeichnet. Er gewährleistet eine optimale Beratung und Betreuung seiner Kunden auf der Grundlage eines umfangreichen Produktsortiments von verschiedenen Versicherern.

Eine Besonderheit: Trotz Kundenmandats erhält der Versicherungsvermittler seine Vergütung vom Versicherer. Mehr zum Selbstverständnis eines Versicherungsmakler.