Versicherungsschutz für landwirtschaftliche Betriebe – Sachversicherungen/ Biogas und Photovoltaikanlagen

Haftpflichtversicherung – Betriebshaftpflicht

Haftpflichtschäden können sehr schnell die Existenz des Landwirtes gefährden. Wenn ausbrechende Tiere auf dem Nachbargrundstück erhebliche Flurschäden anrichten oder auf die nächste Straße laufen und einen Verkehrsunfall verursachen, haftet der Landwirt genauso wie für Schäden, die durch eigene mangelhafte Erzeugnisse entstehen (Produkthaftpflichtversicherung).

Die Haftpflichtversicherung leistet Schadensersatz an den Geschädigten und wehrt unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Der Einschluss einer Umweltbasisdeckung in der Betriebshaftpflicht ist auf jeden Fall ein sinnvoller Versicherungsschutz. Jauche, Gülle, Diesel oder Öl können schwere Umweltschäden anrichten, die auf eigene Faust meist nicht zu beheben sind. Viele Versicherer bieten diese Ergänzung übrigens kostenlos an. Neben der Umweltbasisdeckung kann man in der Regel folgende Leistungen in den Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung aufnehmen, teilweise sogar beitragsfrei:

  • Privat- Haftpflicht – Versicherungsschutz für den Ehe-/Lebenspartner, für die auf dem Hof lebenden,
  • nicht verheirateten Kinder und oft auch für die dort lebenden Altsitzer
  • Haus- und Grundbesitzer- Haftpflicht
  • Bauherren- Haftpflicht – Versicherungsschutz bei An- und Umbaumaßnahmen am Hof
  • Arbeitsmaschinen – Versicherungsschutz für zulassungsfreie, selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h, Gabelstapler und Zugmaschinen bis 6 km/h und nicht selbstfahrende Maschinen und Geräte. Ausgeschlossen sind Lohnarbeiten.
  • Hundehalter- Haftpflicht – Versicherungsschutz für die eigenen Hunde (max.2)
  • Hüter- Haftpflicht
  • Verkauf erzeugter Produkte – Versicherungsschutz innerhalb der EU
  • Gästebetten und Hoffeste – versichert ist in der Regel die Vermietung von bis zu 10 Gästebetten

Deckungssummen zwischen 2,5 und 5 Mio. pauschal für Sach- und Personenschäden im Bereich Haftpflicht sind zu empfehlen.

Rechtsschutzversicherung – Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz

Eine Rechtsschutzversicherung schützt vor Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung des guten Rechts entstehen. Kosten von Rechtsanwälten und Gerichten werden übernommen. Für den Landwirt empfiehlt sich der Abschluss einer Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz Versicherung. Versicherungsschutz für den Bereich Landwirtschaft: Kosten, die durch den landwirtschaftlichen Betrieb entstehen. Beispielsweise aus Pachtverträgen oder Vertragsstreitigkeiten mit Tierhändlern oder Saatgutherstellern.

Versicherungsschutz für den Bereich Verkehr: Kurz gesagt – versichert sind alle Streitigkeiten rund um das Kraftfahrzeug.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten zudem einen beitragsfreien Einschluss des Privat- und Familienrechtsschutzes an.

Experten raten zudem zum Abschluss einer Spezial-Straf-Rechtsschutz Versicherung. Diese greift auch dann ein, wenn es zum Beispiel zu Streitigkeiten bei Umweltdelikten kommt, bei denen Vorsatz vorgeworfen wird. Aufgrund neuer Bestimmungen sind deratige Delikte verschärft von der Staatsanwaltschaft zu verfolgen. Sobald der Wortlaut 'Vorsatz' auftaucht reicht der Versicherungsschutz einer herrkömmlichen Rechtsschutzversicherung nicht mehr aus, denn vorsätzliche Verstöße sind, wie bei allen anderen Versicherungen auch, ausgeschlossen.

Feuerversicherung – Versicherungsschutz für Gebäude und Inventar

Bricht in einem landwirtschaftlichen Betrieb ein Feuer aus bei dem die Gebäude zerstört werden, kann das schnell das Ende des Unternehmens bedeuten. Eine Feuer- Gebäudeversicherung schützt vor diesem existenzgefährdendem Risiko. Sind die Gebäude des Betriebes noch mit Hypotheken belastet, wird zudem auch die Bank einen Nachweis über einen ausreichenden Versicherungsschutz verlangen. Das Wohngebäude kann übrigens in einem Vertrag mit den Wirtschaftsgebäuden versichert werden. Der Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung sollte außerdem Schäden abdecken die durch Leitungswasser, Sturm/Hagel und die sogenannten Elementargefahren entstehen.

Eine besondere Form der Feuerversicherung schützt auch das Inventar des Landwirtes. Zum Inventar eines landwirtschaftlichen Betriebes zählt die komplette Betriebseinrichtung, wie zum Beispiel Werkzeuge oder Fütterungsanlagen und technische Anlagen, aber auch Vorräte, die Ernte sowie die Tiere. Der Versicherungsschutz der Feuerversicherung schützt das Eigentum, wenn dieses durch ein Feuer (Brand, Explosion, Blitzschlag) zerstört oder beschädigt wird.

Das Wichtigste bei Vertragsabschluss einer Inventar- Feuerversicherung ist die Höhe der Versicherungssumme. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollte das gesamte Inventar immer zum Neuwert versichert werden. Auch wenn Arbeitsmaschinen bereits älter sind, lohnt sich die Versicherung zum Neuwert. Denn oft sind diese Maschinen im ständigen Einsatz und für den laufenden Betrieb unverzichtbar.

Man sollte aber auf jeden Fall mit dem Versicherer abklären, welcher Versicherungsschutz für die Maschinen vereinbart ist. Bei sehr teuren Maschinen (z. B. Mähdrescher) wird in der Regel nur der Zeitwert ersetzt.

Um die Versicherungssumme festzulegen, sollte man den Wert des gesamten Inventars zusammenrechnen, angefangen bei den Maschinen bis hin zur eingelagerten Ernte und den Tieren. Zu empfehlen ist eine pauschale Versicherungssumme, die nicht auf die einzelnen Bereiche (Ernte, Betriebseinrichtung usw.) festgelegt wird. Die Gefahr einer Unterversicherung kann hiermit so gut wie ausgeschlossen werden.

Neben den Entschädigungsleistungen der Feuerversicherung bei Sachschäden sollte man auch an die Nebenkosten denken, die im Schadensfall entstehen können. So sollten Feuerlöschkosten, Abbruch- und Aufräumarbeiten mitversichert werden. Diese Kosten sollten nicht unterschätzt werden. Oft sind diese Kosten höher als der eigentliche Sachschaden am Inventar, besonders dann, wenn zum Beispiel Spezialfirmen für die Beseitigung des Sondermülls nach einem Brand beauftragt werden müssen. Eine Mitversicherung der Nebenkosten in Höhe der eigentlichen Versicherungssumme macht Sinn.

Versicherungsschutz für die Maschinen

Landwirtschaftliche Maschinen sind oft im Dauereinsatz und dadurch auch ständigen Gefahren ausgesetzt. Bedienungs- oder Konstruktionsfehler sind nur zwei mögliche Risiken. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf elektrotechnische und elektronische Anlagen und Geräte sowie auf Maschinen (stationär und fahrbar). Zu den versicherbaren Geräten und Maschinen zählen zum Beispiel Traktoren, Mähdrescher, Häcksler und Pflüge. Aber auch Melkmaschinen, Fütterungsanlagen und Stromaggregate sowie Computer oder Telefonanlagen können mitgezählt werden.

Eine Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für Schäden, die durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Konstruktions- und Materialmängel oder Kurzschluss und Überspannung entstehen können. Neben den genannten Sachschäden leistet die Versicherung auch bei Abhandenkommen durch Diebstahl oder Raub.

Im Schadensfall wird unterschieden zwischen einem Teilschaden und einem Totalschaden. Der Versicherungsnehmer erhält dann entweder eine Entschädigung, die die Reparaturkosten deckt oder den Zeitwert der Maschine abzüglich eines eventuellen Restwertes.

Versicherungsschutz durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung

Für den Fall der Fälle gibt es Versicherungsschutz in Form einer speziellen Betriebsunterbrechungsversicherung. Neben dem entgangenen Betriebsgewinn können auch die laufenden Kosten abgesichert werden.