Der Versicherungsvertreter
(Vertreter einer Versicherungsgesellschaft)
Der Versicherungsvertreter oder Ausschließlichkeitsvertreter ist vertraglich an einen Versicherer gebunden. Er kann seinen Kunden daher nur Produkte dieses einen Versicherers bieten; eine Tätigkeit für andere Versicherungsunternehmen ist ihm verboten.
Obwohl er zumeist als selbstständiger Handelsvertreter tätig ist, gehört er zum Vertrieb dieses Unternehmens und ist an dessen Weisungen und Strategien gebunden.