Berufsbild zwischen Versicherungsvertreter (Einzelversicherungsunternehmer) und unabhängiger Versicherungsmakler

Versicherungsvertreter:

  • Handelsvertreter oder Angestellter einer Versicherungsgesellschaft oder Hausbank §34 d Abs.4 GewO
  • Vertritt die Interessen dieser einen Versicherungsgesellschaft.
  • Angebotserstellung und Beratung der Kunden für seine eine Versicherungsgesellschaft, somit ist er an die Weisung der Versicherung gebunden.
  • (Vorsicht !!!) Einfirmenvertreter bieten Ihren Kunden oft nur 3 oder 5 Jahresverträge an.

Nachteil: Wer gesetzlich die Interessen des einen Versicherungsunternehmens vertreten muss, kann nun mal nicht gleichzeitig der Interessenvertreter des Kunden sein. Ein Versicherungsvertreter kann nur die Versicherungen „seines“ Versicherers anbieten, egal ob sie gut oder weniger gut für den Kunden sind.

Versicherungsmakler:

  • unabhängiger Versicherungsmakler nach §34 d Abs.1 GewO
  • vertritt die Interessen des Kunden und kann viele verschiedene Versicherungsunternehmen anbieten.
  • analysieren des Kundenbedarf und sondieren des Versicherungsmarkt nach geeigneten Tarifen der Versicherungsunternehmen für seinen Kunden.
  • arbeitet mit Maklervollmacht für den Kunden und beantragt, ändert, oder kündigt für den Kunden Versicherungsverträge. Und bietet überwiegend Jahresverträge für seine Kunden an.
  • Der Makler meldet Schäden des Kunden bei dem jeweiligen Versicherungsunternehmen und ist dem Kunden bis zum Abschluss der Schadenregulierung behilflich.