Die Glasversicherung
Die Glasversicherung ersetzt Ihnen die Kosten für versicherte Sachen, die durch Bruch zerstört oder beschädigt werden.
Zu den versicherten Sachen zählen:
- fertig eingesetzte und montierte Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas
- künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel
- Glaskeramikkochfelder
- Kunststoffscheiben und Kunststoffplatten
- Doppelstegplatten der zur Wohnung gehörenden Terrassenüberdachung
- Aquarien und Terrarien mit einem Fassungsvolumen bis 300 Liter
- Verglasung von Wintergärten, Veranden, Balkonen
- Glas von Vitrinen, Bildern oder Spiegeln
- Versichert sind die Kosten für eine Notverglasung, die Entsorgungs- und Montagekosten.